Alle Visuminhaber unterliegen am Ankunftsort den Einreisebestimmungen und Einreisekontrollen.
Die Dauer des Aufenthalts in Irland wird vom Einreisebeamten am
Ankunftsort festgelegt und in den Pass eingetragen und hängt vom
Reisezweck ab.
Die Gültigkeitsdauer des Visums bezeichnet lediglich den Zeitraum,
in dem die Einreise nach Irland erfolgen muss und NICHT den
Zeitraum, in dem Sie sich in Irland aufhalten dürfen.
Alle Nicht-EU-Bürger, die länger als 3 Monate in Irland bleiben
möchten, müssen sich beim Garda National Immigration Bureau
anmelden. Bitte informieren Sie sich hierzu auch auf www.inis.gov.ie und
www.citizensinformation.ie.
Visumantragsteller, die mit ihrem Visumantrag falsche oder
irreführende Unterlagen/Informationen eingereicht haben, können
strafrechtlich verfolgt und/oder ausgewiesen werden.
Es ist nach irischem Recht nicht gestattet, einer anderen Tätigkeit nachzugehen, oder sich zu einem anderen Zweck in Irland aufzuhalten als auf dem Visum angegeben.
Falls Sie in Irland einer anderen Tätigkeit nachgehen möchten, als der, für die Sie ein Visum erhalten haben, müssen Sie das Land verlassen und ein neues Visum beantragen. Es ist Ihnen nicht gestattet, nach Irland zurückzukehren, solange Ihr neuer Visumantrag in Bearbeitung ist.
Ein Visuminhaber, der sich länger als erlaubt im Land aufhält kann strafrechtlich verfolgt und/oder ausgewiesen werden.